Die Heilberufe unterliegen in ihren Ausprägungen speziellen Anforderungen nicht nur im Steuerrecht.

Wir betreuen eine Vielzahl Therapeuten, sei es Ärzte, Heilpraktiker oder andere Angehörige aus den Heilberufen. Wir kennen die speziellen Eigenheiten, die ein Angehöriger eines Heilberufs im steuerrechtlichen Bereich zu beachten hat und geben dieses Wissen gerne weiter.

Wir unterstützen bei der Gestaltung der Verträge, die nötig sind, um die Zusammenarbeit von Therapeuten auf einer fairen und kollegialen Art und Weise zu organisieren, sei es als Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, Teilgemeinschaftspraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, medizinisches Versorgungszentrum und und und ..... 

 

Wir sorgen für die notwendige Abstimmung mit den berufsständischen Vereinigungen der Ärzte und Zahnärzte.